Samstag, 29. April 2006

Zweitwohnungssteuergesetz in Berlin rückwirkend geändert

Das 3. Gesetz zur Änderung des Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes vom 19. April 2006 wurde am 29.04.2006 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 347 verkündet. Danach wird in § 2 Abs. 7 Satz 1 des Berliner Zweitwohnungssteuergesetzes nach wird nach Nummer 6 eine Nr. 7 eingefügt, die wie folgt lautet:

„7. für die Innehabung einer Wohnung, die von einer verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person, die nicht dauernd getrennt von ihrem Ehe- oder Lebenspartner ist, aus beruflichen Gründen gehalten wird, wenn die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung ist und außerhalb des Landes Berlin liegt.“


Übergangsbestimmungen:

Diese Regelung des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 ist erstmalig für den Besteuerungszeitraum 2006 anwendbar sowie für vorherige Besteuerungszeiträume, soweit keine materiell bestandskräftigen Steuerfestsetzungen vorliegen.

Bestandskräftige Steuerfestsetzungen für Besteuerungszeiträume ab 2006 sind aufzuheben oder zu ändern, soweit § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 Anwendung findet.

Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.

Vgl. LiNo hier zur Heranziehung von Studenten zur Zweitwohnungssteuer.

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