Der Berliner Landeswahlleiter hat eine Liste der 39 Parteien und Wählervereinigungen veröffentlicht, die ihre Beteiligung an der Wahl 2006 in Berlin angezeigt haben.
In der Presseerklärung wird ausgeführt:
Eingegangen sind Beteiligungsanzeigen von 39 Parteien, von denen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus 30 mit einer Landesliste, vier mit Bezirkslisten und zwei nur mit Wahlkreisvorschlägen antreten wollen. Drei Parteien möchten nur bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) kandidieren. Bei den letzten Berliner Wahlen im Oktober 2001 hatten 29 Parteien ihre Beteiligung angemeldet, zehn weniger als 2006.
Für 23 politische Vereinigungen ist festzustellen, ob sie eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes sind. Die Parteieigenschaft ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl zum Abgeordnetenhaus.
Für eine Organisation (WASG) liegen Erklärungen des Bundesvorstandes und eines Beauftragten des Bundesvorstandes vom 16. Mai 2006 vor, dass die am 10. März 2006 eingereichte Beteiligungsanzeige mit sofortiger Wirkung zurückgenommen ist.
Der Landeswahlausschuss wird in seiner Sitzung am 1. Juni 2006 darüber entscheiden, welche Parteien sich an den Berliner Wahlen beteiligen können.
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