Nach § 7 des Tarifvertragsgesetzes sind alle Tarifvertragsparteien verpflichtet, den obersten Arbeitsbehörden der Länder, auf deren Gebiet sich ihre Tarifverträge erstrecken, entsprechende Tarifvertragstexte zu übersenden. Dies sind für Berlin die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und für Brandenburg das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie.
Anfragen sind jetzt per E-Mail hier möglich.
Die Branchen, für die Tarifverträge vorliegen, sind hier aufgelistet.
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