"BAUABZUGSTEUER FÜHRT ZU EINEM "INFORMATIONSGEWINN" FÜR FINANZBEHÖRDEN
Berlin: (hib/VOM) Die Einführung der Bauabzugsteuer zur Eindämmung der illegalen Betätigung im Baugewerbe hat seit 2002 zu einem "beträchtlichen Informationsgewinn" für die Finanzverwaltung geführt. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/1283) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/1187) fest.
Die Zahl der ausländischen Unternehmer, die bei den Finanzämtern vorstellig werden, habe sich deutlich erhöht. Dadurch würden zusätzliche Steuern und Sozialabgaben eingenommen. Bei den inländischen Unternehmern sei die "Erfüllung der steuerlichen Pflichten" besser geworden.
Im Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe war festgelegt worden, dass der Leistungsempfänger vom Rechnungsbetrag 15 Prozent Steuer einbehalten muss, wenn es sich bei ihm um ein Unternehmen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
Der Steuerabzug ist dann nicht erforderlich, wenn das Bauunternehmen dem Empfänger eine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann. Seit dem April 2003 seien mehr als 800.000 Freistellungsbescheinigungen erteilt und knapp 23.000 Anträge auf Freistellungsbescheinigungen abgelehnt worden, heißt es in der Antwort.
Mehr als 9.000 Bescheinigungen seien ausländischen Unternehmen ausgestellt worden. Das jährliche Mehraufkommen an Steuern und Sozialabgaben beziffert die Regierung auf 331 Millionen Euro. Sie beruft sich dabei auf ein Gutachten der Prognos AG vom Dezember 2003, in dem es aber auch heiße, dass es für eine "abschließende Bewertung" noch zu früh sei."
Die Zahl der ausländischen Unternehmer, die bei den Finanzämtern vorstellig werden, habe sich deutlich erhöht. Dadurch würden zusätzliche Steuern und Sozialabgaben eingenommen. Bei den inländischen Unternehmern sei die "Erfüllung der steuerlichen Pflichten" besser geworden.
Im Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe war festgelegt worden, dass der Leistungsempfänger vom Rechnungsbetrag 15 Prozent Steuer einbehalten muss, wenn es sich bei ihm um ein Unternehmen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
Der Steuerabzug ist dann nicht erforderlich, wenn das Bauunternehmen dem Empfänger eine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann. Seit dem April 2003 seien mehr als 800.000 Freistellungsbescheinigungen erteilt und knapp 23.000 Anträge auf Freistellungsbescheinigungen abgelehnt worden, heißt es in der Antwort.
Mehr als 9.000 Bescheinigungen seien ausländischen Unternehmen ausgestellt worden. Das jährliche Mehraufkommen an Steuern und Sozialabgaben beziffert die Regierung auf 331 Millionen Euro. Sie beruft sich dabei auf ein Gutachten der Prognos AG vom Dezember 2003, in dem es aber auch heiße, dass es für eine "abschließende Bewertung" noch zu früh sei."
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