Aus Heute im Bundestag 152: Die Probleme mit der Software A2LL für das Arbeitslosengeld II bleiben gravierend und verursachen Kosten in Millionenhöhe. Mit der vollen Funktionalität sei erst in der zweiten Jahreshälfte 2007 zu rechnen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/1469) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/1014).
Allerdings würden gesetzliche Neuregelungen zu einer weiteren Verzögerung führen, heißt es. Das ist wahrscheinlich, denn das Inkrafttreten des Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetzes ist für den 1. August 2006 geplant.
Die Regierung schreibt, eine "genauere zeitliche Planung" könne "erst nach Vorlage der gesetzlichen Anforderungen erfolgen". Die Pannen kosten: Bislang habe die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Schaden auf knapp 28 Millionen Euro beziffert, so die Regierung.
Hinzu kämen zumindest die Kosten, die durch die Überzahlung von Krankenkassenbeiträgen und deren Rückabwicklung entstanden sind. Zu einer Schätzung, wie hoch die Kosten bis zur Behebung der Probleme insgesamt sein werden, sieht sich die Regierung nach eigener Darstellung derzeit nicht in der Lage.
In der Antwort heißt es, zur Kompensation der Software-Probleme seien zurzeit 82 "Umgehungslösungen" notwendig, die einen erheblichen Zeitaufwand für die BA-Mitarbeiter bedeuteten. Auch die beschlossene Einbeziehung von Unter-25-Jährigen in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern müsse mit einer "Umgehungslösung" zum geplanten Zeitpunkt 1.
Juli 2006 umgesetzt werden, die Software sei dazu nicht vor Anfang 2007 in der Lage. Eine Verzögerung des Inkrafttretens zu Gunsten der Beratung und Vermittlung, nach der sich die Grünen erkundigt hatten, hält die Regierung nicht für gerechtfertigt. Wie viel Personal für die Umgehungslösung zu den Hartz-IV-Änderungen zusätzlich gebunden werde, sei "für die Bundesregierung nicht abschätzbar".
Die Software hätte nach Angaben der Regierung bereits zum 1. April 2004 zur Abnahme bereitgestellt werden müssen. Wegen gravierender Mängel sei die Abnahme bis heute nicht erfolgt. Weiter heißt es, für die Erstellung von A2LL, Konzepte, Lizenzen und Schulungen sei von der BA und der Telekomtochter T-Systems ein Vertragsvolumen von 15,69 Millionen Euro brutto vereinbart worden.
Für Betriebsunterstützungsleistungen seien 32,74 Millionen Euro brutto hinzugekommen. Änderungen der Ursprungsausschreibung schlagen den Angaben zufolge mit 224.408 Euro zu Buche, von denen 144.508 Euro bezahlt worden seien.
Im Vertrag mit T-Systems sei für den Schadenersatz eine Obergrenze von 5 Millionen Euro vereinbart, schreibt die Regierung. Eine Neuausschreibung wird von der Regierung nicht ausgeschlossen. Die BA sei aufgefordert, bis zur Sommerpause dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Entscheidung vorzulegen.
Nach Ansicht der BA könne A2LL jedoch nicht früher als in zirka zweieinhalb Jahren abgelöst werden.
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