"Für den Regeldatenabgleich zwischen der GEZ und den Kfz-Zulassungsbehörden gibt es keine Rechts-grundlage. Die Fahrzeugregister werden zweckgebunden geführt (§ 32 Straßenverkehrsgesetz - StVG). Das StVG regelt explizit, an wen, wie und unter welchen Vorausset-zungen Fahrzeug- und Halterdaten übermittelt werden dürfen."
Einzelheiten hier.
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