Der Senat hat auf Vorlage von Justizsenatorin Karin Schubert einen Bericht an das Abgeordnetenhaus zum Neubau einer Justizvollzugsanstalt des geschlossenen Männervollzugs beschlossen. Es wurde entschieden, die geplante neue Justizvollzugsanstalt (JVA) Heidering in Großbeeren zu errichten. Diese Entscheidung wurde durch ein vom Senat in Auftrag gegebenes Wirtschaftlichkeitsgutachten vorbereitet.
Vorgesehen ist, den Betrieb der neuen Vollzugsanstalt zum Teil privaten Unternehmern zu übertragen. Im Wesentlichen kommen hierfür das Gebäudemanagement, die Qualifizierung und Beschäftigung der Gefangenen, die Durchführung von Freizeitmaßnahmen für Gefangene sowie Teile der Versorgung der Gefangenen in Betracht. In seiner Entscheidung, lediglich einige Aufgaben im Vollzug privaten Unternehmen zu überantworten, hat sich der Senat von dem Grundsatz leiten lassen, dass alle für die Sicherheit und Resozialisierung der Gefangenen bedeutsamen Aufgaben von staatlichen Bediensteten erledigt werden sollen.
Private sollen nur dort eingesetzt werden, wo staatliche Tätigkeit sinnvoll durch privatwirtschaftlichen Sachverstand ergänzt werden kann.
Der Senat plant die Inbetriebnahme der JVA Heidering für das Jahr 2012. Mit ihrem Neubau (650 Haftplätze) wird dem seit Beginn der 90er Jahre kontinuierlich gestiegenen Belegungsdruck in den Berliner Justizvollzugsanstalten, insbesondere im geschlossenen Männervollzug, Rechnung getragen.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Rolf Jürgen Franke aus Berlin-Lichtenrade trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen.
Sonntag, 18. Juni 2006
Neue Justizvollzugsanstalt Heidering in Großbeeren
Pressemitteilung - aus der Sitzung des Senats am 13. Juni 2006:
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