Das Land Berlin hat auf der Grundlage eines vor dem Kammergericht Berlin im Verfahren 9 U 138/03 geschlossenen Vergleichs vom 12.11.2004 eine Million € Schadensersatz an eine Antragstellerin ("Firma B") wegen eines rechtsfehlerhaften Bauvorbescheids aus dem Jahre 1996 gezahlt. Es war ein Fehler eines Sachbearbeiters des Bezirksamts Treptow-Köpenick. Man versucht, einen Regressanspruch durchzusetzen. (Antwort auf eine Kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus)
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