Mittwoch, 20. September 2006

Schultor in Lichtenrade verschlossen, weil sich Nachbarn beschweren

In Lichtenrade gibt es eine Schillerstraße, in der bis kurzem der Regierende Bürgermeister gewohnt hat. In dieser Lichtenrader Schillerstraße gibt es seit Jahrzehnten auch einen Zugang zur Bruno H. Bürgel Schule, einer Grundschule. Vor kurzem wurde das Zugangstor in der Schillerstraße sogar teuer erneuert. Und dann gibt es Nachbarn. Die haben sich bitter beklagt, dass (zu) viele Schulkinder von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht würden. Dadurch fühlten sich die Nachbarn in der Schillerstraße gestört. Also wurde beschlossen, dass die Kinder nur noch über den Haupteingang im Rackebüller Weg in die Schule kommen dürften.

Jetzt haben die Anwohner am Rackebüller Weg ein doppeltes Problem: nicht nur die Schüler und Schülerinnen, die ohnehin diesen Eingang benutzten bevölkern jetzt - nicht wenige Schulkinder von ihren motorisierten Eltern dort hin chauffiert - den Rackebüller Weg, sondern auch alle die angeblichen oder wirklichen automobilen Krachmacher aus der Schillerstraße, die jetzt den Umweg zum Rackebüller Weg nehmen müssen und eine zusätzliche unnötige Runde mit ihren Autos fahren.

Das kann kaum die Lösung sein, sagen sich viele Eltern und Schulkinder, die jetzt unnötige Umwege wählen müssen, und schlagen vor, ein zeitlich eingegrenztes Halteverbot im Bereich des Eingangs zur Bruno H. Bürgel Schule in der Schillerstraße einzurichten, denn diese Lösung würde die konkrete und vermeidbare Störung der Nachbarn in der Schillerstraße erheblich vermindern. Dass eine Schule in ihrer Nachbarschaft liegt - damit müssen die Anwohner leben.

Eingaben an die Schule blieben erfolglos. Jetzt muss das Berliner Verwaltungsgericht entscheiden, denn die Eltern einer Schülerin haben den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, damit die als sachwidrig und unnötig und belastend für die Kinder empfundene Schließung des Eingangs in der Schillerstraße wieder rückgängig gemacht wird.

vgl Weiteres hier.

Bezirksamt, Polizei und Schule sollten sich gemeinsam zu einer akzeptablen Lösung entschließen, auch wenn inzwischen der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt wurde, wie man hört.


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