Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 224/05 - übersichtlich aufgeschlüsselt, unter welchen Voraussetzungen Rechtsanwaltskosten von demjenigen erstattet werden müssen, der außergerichtlich eine unbegründete Forderung geltend macht. Wenn sich der zu Unrecht außergerichtlich in Anspruch Genommene allein auf einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch stützt und allein diesen, also seine Rechtsanwaltskosten, einklagt, kann er unter Umständen den Kürzeren ziehen.
Sicherer ist es offensichtlich, eine negative Feststellungsklage zu erheben, aber nur wenn man im Prozess Erfolg hat. Dann hat der erfolgreiche Kläger den sicheren prozessualen Kostenerstattungsanspruch ($$ 91 ff ZPO) auf seiner Seite.
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