Das Brandenburgische Justizministerium hat mitgeteilt, dass ab 01.11.2007 alle Gerichte in Brandenburg im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs erreichbar sind:
"Entsprechend der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg vom 18. Juni 2007 wird der Elektronische Rechtsverkehr in zivilgerichtlichen Verfahren ab 1. November 2007 bei den Gerichten im Landgerichtsbezirk Cottbus eröffnet. Darüber hinaus sind mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg vom 1. Oktober 2007 die landesrechtlichen Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation mit dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg geschaffen worden. Ab dem 1. November 2007 sind damit alle Gerichte im Land Brandenburg über den Elektronischen Gerichtsbriefkasten erreichbar.
Nutzer des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) können ihre Nachrichten an das Landessozialgericht Berlin Brandenburg alternativ auch über diesen Weg versenden."
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