Donnerstag, 1. April 2010

Neue Versorgungsausgleichskasse

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz:

"Mit der Versorgungsausgleichskasse nimmt nun eine neue Pensionskasse den Betrieb auf, die mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichsrechts im September 2009 beschlossen worden war. In die Versorgungsausgleichskasse können in Zukunft nach einer Scheidung die Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners fließen.

Zum Hintergrund:

Nach der Reform des Versorgungsausgleichs werden Betriebsrentenansprüche künftig unmittelbar in den jeweiligen Betriebsrentensystemen geteilt: Der Arbeitgeber des ausgleichspflichtigen Ehepartners muss den ausgleichsberechtigten Ehepartner im Normalfall in sein Versorgungssystem aufnehmen (interne Teilung). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der anteilige Betriebsrentenanspruch ausgezahlt werden (externe Teilung). Bei Auszahlung kann der ausgleichsberechtigte Ehepartner entscheiden, in welche andere - bestimmten Mindestanforderungen genügende - Alterssicherung der Kapitalbetrag fließen soll. Das kann zum Beispiel eine Riester-Rente oder auch die gesetzliche Rentenversicherung sein. Trifft der Ehepartner keine Wahl, dann fließt das Kapital ab sofort automatisch in die neue kapitalgedeckte Versorgungsausgleichskasse.

Diese zahlt dann eine monatliche Zusatzrente im Alter. Die neue Kasse garantiert dabei Leistungen nach gesetzlich festgelegten Kriterien. Abschlusskosten werden von ihr nicht erhoben. Ein Zugriff auf das von der Kasse verwaltete Kapital vor Rentenbeginn ist wie bei der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen. Die neue Pensionskasse ist zudem Pflichtmitglied beim Sicherungsfonds "Protektor" und damit gegen Insolvenzrisiken geschützt."

Die in Gründung befindliche Kasse beschreibt sich wie folgt:

"Am 04.11.2009 wurde unter Federführung von Allianz Leben die Versorgungsausgleichskasse als Pensionskasse in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit gegründet. Die Gründer sind 38 Lebensversicherer, die mehr als 80% der Kapitalanlagen der Versicherungsbranche abdecken und auch für die Kapitalanlage ein Konsortium bilden. Mit der Gründung der Versorgungsausgleichskasse wurde ein Auftrag des Gesetzgebers aus dem neuen Versorgungsausgleichsrecht erfüllt und die Grundlage dafür geschaffen, dass im Versorgungsausgleich bei Ausgleichsansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung im Fall der externen Teilung eine kapitalgedeckte Auffanglösung zur Verfügung steht, wenn die Ausgleichsberechtigten sich für keine konkrete Zielversorgung entscheiden. Allianz Leben übernimmt im Wege der Funktionsausgliederung den gesamten Geschäftsbetrieb der Versorgungsausgleichskasse einschließlich Verwaltung, Bilanzierung und Versicherungsmathematik."


Interessant ist der Online-Rechner, den die Versorgungsausgleichskasse zur Verfügung stellt, der hier zu finden ist.

Vgl. schon hier.

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