Samstag, 22. Mai 2010

Pförtnerdienstanweisung zur Regelung der Logendienste

Der fürsorgliche Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg lässt im Rahmen der Hausordnung Besucher, egal ob Rechtsanwälte oder nicht, nur in das Gerichtsgebäude, wenn sie dem Pförtner sagen, wen sie aufsuchen wollen und der Betreffende, der besucht werden soll, auch da ist (oder empfangsbereit ist?). "Pförtnerdienstanweisung zur Regelung der Logendienste" heißt die hausinterne Verwaltungsanweisung.

Gefunden in einer Antwort der Berliner Justizsenatorin auf eine mündliche Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus:

"Frage: Aufgrund welcher Rechtsvorschriften ist es Rechtsanwälten und Notaren, anders als den Mitarbeitern der Justiz, untersagt, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Charlottenburg vor 08.30 Uhr zu betreten?

Antwort: Die Senatsverwaltung für Justiz hat im Oktober 2007 eine Allgemeine Verfügung über die Öffnungszeiten der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Strafverfolgungsbehörden des Landes Berlin erlassen (Amtsblatt vom 12.10.2007, Blatt 2645). Danach sind die Geschäftsstellen der Gerichte zu folgen-den Zeiten für den Publikumsverkehr geöffnet:

montags und dienstags: 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr,

mittwochs und freitags: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr,

donnerstags: 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr

und Gesprächstermine zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr nach Vereinbarung.

Da der Begriff „Publikum“ nicht zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Notarinnen und Notaren andererseits unterscheidet, ist in der Verfügung ausdrücklich klargestellt, dass die zeitlichen Beschränkungen nicht für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe gelten.

Dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg obliegt es indes, in Ausübung seines Hausrechts für das Dienstgebäude in der Hardenbergstraße weitergehende Regelungen zu treffen. Eine entsprechende Regelung hat er in der „Pförtnerdienstanweisung zur Regelung der Logendienste“ getroffen. Danach sind Besucherinnen und Besucher außerhalb der Öffnungszeiten nur mit Einverständnis der zuständigen Stelle in das Dienstgebäude einzulassen. Diese Regelung korrespondiert mit sonstigen hausinternen Regelungen und stellt sicher, dass die Besucherinnen und Besucher in den Geschäftsstellen des Oberverwaltungsgerichts zuverlässig einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin antreffen.

Berlin, den 06. Mai 2010

Gisela von der Aue, Senatorin für Justiz"

Fazit: Außerhalb der Geschäftsstellenöffnungszeiten dürfen von Rechtsanwälten Richter und Geschäftsstellen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nur aufgesucht werden, wenn sie ausdrücklich zustimmen. Bei Richtern ohne feste Dienstzeit war das schon immer so - wer nicht da ist, kann nicht besucht werden. Jetzt gelten anscheinend kraft Pförtnerdienstanweisung die Geschäftsstellen- öffnungszeiten im Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auch für Rechtsanwälte. Organ der Rechtspflege hin oder her - wenn der Geschäftsstellen-mitarbeiter außerhalb der Öffnungszeiten nicht will, hat er Ruhe auch vor Rechtsanwälten.

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