LiNo hat berichtet. Am 21. April 2011 tritt das Berliner Hinterlegungsgesetz (BerlHintG) in Kraft. Es wurde heute im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Nr. 10, auf den Seiten 106 ff veröffentlicht und damit verkündet. Bis einschließlich heute gilt die alte Hinterlegungsordnung in Berlin. Für alle Berliner Hinterlegungssachen ist weiter, wie bisher, das Amtsgericht Tiergarten zuständig.
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