Dienstag, 19. April 2011

Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen

Linkhinweis zu einer Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages über die Kennzeichungspflicht im Polizeibereich in der Europäischen Union.


  • In Schweden gibt es beispielsweise keine Kennzeichnungspflicht 


  • In Deutschland bestehen in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen:


"In Deutschland besteht derzeit weder für Polizeibeamte im Bundesdienst noch für die Angehörigen der Polizeibehörden der Länder eine generelle Pflicht zum Tragen individueller Kennzeichen.

In Hessen und Rheinland-Pfalz tragen Polizeibeamte Namensschilder im täglichen Dienst.

Beim Polizeidienst in geschlossenen Einheiten, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen, ist der Einsatzzug frei von namentlicher Kennzeichnung.

Das Bundesland Berlin hat dagegen eine generelle Kennzeichnungspflicht beschlossen,

Brandenburg hat Entsprechendes im Koalitionsvertrag vereinbart."

Quelle hier.

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