Rechtsanwalt und Notar a.D. Rolf Jürgen Franke aus Berlin-Lichtenrade trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen.
Mittwoch, 20. April 2011
Pflichtverteidiger im Bagatellverfahren bei Haft in anderer Sache
Haft führt zur sofortigen notwendigen Verteidigung: "§ 140 StPO (1) Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn ......4. gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft nach den §§ 112, 112a oder einstweilige Unterbringung nach § 126a oder § 275a Absatz 6 vollstreckt wird;......"
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