Neufassung der Berliner Corona-Verordnung nach der Änderung vom 22.12.2020
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung, Dilek Kalayci, eine Änderung der Verordnung zur
Neufassung der Berliner Vorschriften zum Schutz vor Infektionen mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen.
Die Änderung betrifft die Streichung des § 22 Absatz 2 Nummer 1, der
besagt, dass Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit
Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 2
Nummer 17 des Infektionsschutzgesetzes aufgehalten haben oder nur für
bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen von Quarantänemaßnahmen
befreit sind.
Damit müssen Berlinerinnen und Berliner, die beispielsweise zum
Einkaufen nach Polen fahren wollen, nach Wiedereinreise in Quarantäne.
Die Verordnung tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft
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