Nach Mitteilung der Bundesregierung hat der Bundestag am 20. Januar 2005 das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)“ beschlossen. Der Gesetzentwurf beruht auf der Richtlinie 2002/96 EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten wurde nach den Vorschlägen des Ausschusses für Umwelt geändert. Das Bundesumweltministerium hat ein Themenpapier dazu veröffentlicht.
Ab August 2005 sollen alte Geräte getrennt gesammelt und dann kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden können. Der Bundesrat muss dem Gesetz allerdings erst noch zustimmen. Die Abstimmung findet voraussichtlich am 18.02.2005 statt.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Rolf Jürgen Franke aus Berlin-Lichtenrade trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen.
Montag, 24. Januar 2005
Elektroschrottentsorgung ab August 2005 geplant
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