Die Statsanwaltschaft Berlin teilte am 29.01.2005 folgendes mit: PM 11/2005 „Fall Hoyzer“: Haftbefehle gegen drei Beschuldigte Berlin, der 29.01.2005 Generalstaatsanwaltschaft Berlin - Der Pressesprecher - "Im „Fall Hoyzer“ wurde am späten Abend des heutigen Samstag, 29. Januar 2005, Haftbefehl gegen drei Beschuldigte erlassen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin ordnete ein Bereitschaftsrichter am Amtsgericht Tiergarten die Untersuchungshaft wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges (Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren) an. Die drei beschuldigten Männer waren am gestrigen Freitag im Zuge von Durchsuchungsmaßnahmen vorläufig festgenommen worden, die von 128 Einsatzkräften der Berliner Polizei und des Landeskriminalamtes Berlin zeitgleich an vier Durchsuchungsorten in Berlin durchgeführt worden waren. Sie haben sich bislang zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen nicht geäußert. Ein vierter zunächst vorläufig festgenommener Mann wurde zwischenzeitlich wieder entlassen. Die Ermittlungen dauern an."
Der umstrittenen Generalstaatsanwalt bei dem Landgericht Berlin, Karge, hat das Ermittlungsverfahren zur "Chefsache" erklärt.
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