Mittwoch, 26. Januar 2005

Urteil gegen Palestinenser wegen Sprengstoffattappen an Kinderkörpern rechtskräftig

Kammergericht, Pressemitteilungen, PM 4/2005: Der 5. Strafsenat des Kammergerichts hat die Revision eines Palästinensers, der vom Landgericht Berlin im Mai 2004 wegen Billigung von Straftaten zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden war, durch Beschluss vom 21. Januar 2005 als „offensichtlich unbegründet“ verworfen.



Am 13. April 2002 fand im Zentrum Berlins eine Demonstration zum Thema „Solidarität mit Palästina“ statt. Der 33jährige Angeklagte nahm daran mit seinen neun und zehn Jahre alten Söhnen und seiner fünfjährigen Tochter teil. Auf seine Veranlassung trugen die Kinder in der Art von „Selbstmordattentätern“ Stirnbänder und Sprengstoffattrappen am Körper. Der Angeklagte wurde auf der Demonstration mit seinen Kindern mehrfach fotografiert. Die Bilder wurden in den folgenden Tagen in verschiedenen Zeitungen und in Fernsehsendungen wiedergegeben.



Nach den Ausführungen des Landgerichts hat „der Angeklagte bewusst seine Kinder mit den entsprechenden Symbolen eines Sprengstoffattentats ausgestattet“, um so seine „Unterstützung und Haltung zur Tötung unbeteiligter Menschen zum Ausdruck zu bringen“. Er sei sich ferner darüber bewusst gewesen, „dass die Ausstaffierung der Kinder in Deutschland zum Gesprächsstoff“ werden würde. Es sei für ihn auch erkennbar gewesen, „dass sein Verhalten sich zur Störung des öffentlichen Friedens eignete“.



Mit der Entscheidung ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.

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