Mittwoch, 26. Januar 2005

Ebay-Betrug in Berlin: 3 Jahre 6 Monate Freiheitsstrafe

Der Berliner Tagesspiegel
berichtet von einem weiteren Betrugsfall. Ein im Prozess geständiger 25-Jähriger hat zwischen November 2001 bis Juli 2003 in rund 90 Fällen 30.000 EURO Schaden verursacht, indem er als Verkäufer bei ebay-Auktionen Zahlungen auf eigenen Konten und auf Konten Dritter entgegennahm, ohne hinterher die ersteigerten Waren zu liefern. Es wurde gewerbsmäßiger Betrug , also ein besonders schwerer Fall des Betruges, zu Grunde gelegt.In besonders schweren Fällen ist die im Gesetz ( § 263 Absatz 3 StGB) angedrohte Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Das Landgericht Berlin verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten gegen den Angeklagten.

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