Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg - Recht der Neuen Medien, Gewerblicher Rechtsschutz, Gewinn- und Gl�cksspielrecht, Wirtschaftsrecht
teilt mit, dass das Verwaltungsgericht Halle es abgelehnt habe, die sofortige Vollziehung einer Gewerbeuntersagungsverfügung aufrecht zu erhalten, weil die Klärung der anstehenden Rechtsfragen im Eilverfahren wegen der Bedeutung der Sache, auch in Bezug auf grundrechtliche Positionen, nicht geeignet sei.
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