Freitag, 18. Februar 2005

Ab 1.1.2006: Meldungen und Beitragsnachweise der Arbeitgeber zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nur per Datenübertragung

Pressemitteilung des BMGS 1/2005: Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht zugestimmt. Weiteres ergibt sich aus der Pressemitteilung.

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