Freitag, 18. Februar 2005

Informationsbroschüre zum Betreuungsrecht

Das Bundesjustizministerium hat eine Informationsbroschüre zum Betreuungsrecht online bereit gestellt. Hierzu noch folgende Pressemitteilung des BJM: Berlin, 18. Februar 2005
Betreuungsrecht wird modernisiert. Der Deutsche Bundestag hat heute das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Die Vorschriften werden zum 1. Juli 2005 in Kraft treten. „Die heute beschlossenen Gesetzesänderungen ermöglichen noch besser als bisher, unnötige Betreuungen zu vermeiden. Sie sorgen auch für Entbürokratisierung und Verfahrensver-einfachung im Betreuungswesen. Das ermöglicht es den Betreuern, sich auf das Maßgebliche zu konzentrieren – auf das Wohl der Betreuten“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Das Gesetz berücksichtigt die berechtigten Forderungen der Länder, durch eine Pauschalie-rung der Vergütung und des Auslagenersatzes für Berufsbetreuer den ernormen Anstieg der Betreuungskosten seit 1992 in den Griff zu bekommen. Vormundschaftsgerichte und Berufs-be-treuerinnen und -betreuer müssen sich nicht mehr wie bisher mit der Erfassung und Kon-trolle der vergütungsfähigen Minuten oder der einzelnen gefahrenen Kilometer aufhalten. Stattdessen sorgen künftig Inklusivstundensätze, die Vergütung, Auslagenersatz und Umsatzsteuer enthalten, für Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung. Die Anzahl der zu vergütenden Stunden wird pauschaliert und hängt davon ab, ob die Betreuten zuhause oder im Heim leben. Die Länder erhalten zudem die Möglichkeit, die Auswahl der Person der Betreuerin oder des Betreuers den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zu übertragen. Schließlich stärkt das neue Recht die Vorsorgevollmacht, indem die Beratungskompetenz der Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden erweitert wird und Betreuungsbehörden künftig Vorsorgevollmachten beglaubigen können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu besorgen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten. „Es ist immer besser, man wählt sich die Person, die einen vertreten soll, selbst aus statt dann im Ernstfall einen gerichtlich bestellten Berufsbetreuer zu bekommen, den man nicht kennt“, sagte die Ministerin.

LiNo hat berichtet.

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