Mittwoch, 23. Februar 2005

Berliner Staatsanwaltschaft: im Mordfall Stefanie Welz Anklage erhoben

Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft: Im Fall der Anfang Juli 2004 tot im Westhafen aufgefundenen Stefanie Welz hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage wegen Mordes gegen Alan A. (20) erhoben. Ihm werden zudem mehrfache Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und schwerer Raub angelastet.
Bereits Anfang Juni 2004 soll Alan A. die Ex-Freundin eines Bekannten vergewaltigt haben. Unter dem Vorwand, der Frau Einzelheiten über die Affären ihres Ex-Freundes berichten zu können, hatte Alan A. das spätere Opfer zu einem Treffen in deren Wohnung überredet. Unter Bedrohung mit einem Schlagstock erfolgte anschließend der erzwungene Sexualkontakt.
In der Nacht zum 3. Juli 2004 gab Alan A. gegenüber der ihm flüchtig aus der Discothek „Linientreu“ bekannten Stefanie Welz vor, in seiner Wohnung eine von ihr dringend gesuchte passende SIM-Karte für ihr Handy zu haben. Er lockte die junge Frau dadurch zum Westhafen, wo er sie unter Vorhalt eines Messers unter die Ludwig-Hoffmann-Brücke dirigiert und zum Sexualkontakt gezwungen haben soll. Aus Angst vor einer Strafanzeige und damit seine Freundin nichts von der Sache erfuhr, soll Alan A. die Frau mit deren zerschnittenem T-Shirt erwürgt und ins Wasser geworfen haben.
In den frühen Morgenstunden des 11. Juli 2004 soll sich der Angeschuldigte unter Vorhalt eines Messers den Zugang zur Wohnung einer 23-jährigen Bekannten verschafft haben, die er unter Androhung von Gewalt bis zum Nachmittag des 12. Juli in deren Wohnung festgehalten und mehrfach sexuell missbraucht haben soll.
Im Anschluss begab sich Alan A. in ein Zeitungsgeschäft in Berlin-Charlottenburg, wo er die Inhaberin mit dem Messer bedroht und etwa 3.700 Euro entwendet haben soll.

Alan A. wurde bereits im Juni 1999 wegen sexueller Nötigung zu zwei Jahren und acht Monaten Jugendstrafe verurteilt, die er voll verbüßte. Im Jahr 2003 verbüßte er zudem eine einjährige Jugendstrafe wegen schweren räuberischen Diebstahls.
Für die jetzt angeklagten Taten befindet sich der arbeits- und berufslose Angeschuldigte seit 14. Juli in Untersuchungshaft.
Die ihm jetzt angelasteten Taten bestreitet er bzw. gibt –zur Tötung von Stefanie Welz- an, aufgrund seines Drogenkonsums keine Erinnerung zu haben.

Die zuständige Jugendkammer bei dem Landgericht Berlin entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und einen Termin zur mündlichen Verhandlung.

Keine Kommentare: