Auf der Tagesordnung der 71. Sitzung am 23.02.2005 des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages stand der Entwurf eines Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) : Pressemitteilung über das Ergebnis: Einstimmig angenommen hat der Rechtsausschuss am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf (15/4067), der bei Zivilprozessen, den Fachgerichtsbarkeiten sowie im Bußgeldverfahren eine elektronische Aktenbearbeitung möglich macht.
Die Verfahrensbeteiligten sollen in diesen Bereichen elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der - herkömmlichen papiergebundenen - Schriftform oder der mündlichen Form rechtswirksam verwenden können.
Die elektronische Akte biete gegenüber der herkömmlichen Akte unter anderem den Vorteil, dass die Kommunikation zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten beschleunigt werde. Außerdem seien die Akten kontinuierlich verfügbar, verschiedene Bearbeiter könnten gleichzeitig zugreifen und eine örtlich unabhängige Aktenbearbeitung werde ermöglicht.
Der Rechtsausschuss machte durch eine Änderung der Zivilprozessordnung den Weg frei, anstelle der bisherigen Gerichtstafel in dem jeweiligen Gericht ein Terminal aufzustellen, auf dem die Informationen über Standard-Suchfunktionen abgerufen werden können. Das Gesetz soll am kommenden Freitag, 25. Februar, in Plenum des Bundestages verabschiedet werden.
Die SPD erklärte, der technische Fortschritt mache vor der Justiz nicht halt. Es müsse aber sichergestellt werden, dass eine einheitliche Software bei den Gerichten angeschafft werde. Die Bundesländer seien in der Pflicht, dies zu gewährleisten.
Es sei wichtig, die elektronische Aktenbearbeitung einige Jahre zu beobachten, um Verbesserungen vornehmen zu können. Daneben müsse erst einmal die herkömmliche Aktenbearbeitung weiterlaufen. Dem "Otto Normalverbraucher" müsse die nötige Zeit gegeben werden, sich auf die neue Technik einzustellen.
Bündnis 90/Die Grünen merkten an, es sei nun mal der "Zug der Zeit", elektronische Aktenbearbeitung einzuführen. Aber es müsse auch gewährleistet werden, dass ältere Menschen, vor allem Rechtsanwälte und Richter, weiter mit herkömmlichen Methoden arbeiten könnten.
Die CDU/CSU begrüßte, dass es nach vielen Jahren endlich gelungen sei, die Weichen für eine online-Aktenbearbeitung zu stellen. Es werde somit der Weg frei für eine bessere Information aller Beteiligten.
Dennoch sei vor verfrühtem Optimismus, wie ihn vor allem das Bundesjustizministerium verbreite, zu warnen. Es gebe durchaus Bedenken, ob sich die Regelungen in der Praxis bewähren. Deswegen sei ein regelmäßiger Bericht dazu durchaus sinnvoll. Die FDP schloss sich dem an.
Der Bundesrat hatte unter anderem den Vorschlag gemacht, die technische Entwicklung und die inzwischen weite Verbreitung des Internets als Informations- und Kommunikationsmedium zu nutzen, den Zugang zu Veröffentlichungen der Gerichte benutzerfreundlicher und kostengünstiger zu gestalten.
Der Rechtsausschuss schloss sich dieser Initiative nicht an. Schon die Regierung hatte den Vorschlag abgelehnt. Zur Begründung hatte sie angeführt, da das Internet (noch) nicht flächendeckend verbreitet sei, werde ein Teil der Bevölkerung von der derzeit jedenfalls theoretisch bestehenden Möglichkeit, Kenntnis zu nehmen, abgeschnitten.
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