Dienstag, 22. Februar 2005

Einzelheiten zum Straßenausbaubeitragsgesetzentwurf in Berlin

Die Berliner Morgenpost veröffentlicht Einzelheiten über die jüngsten Entwurfänderungen zum geplanten Straßenausbaubeitragsgesetz: "Obwohl die im Vorfeld heftig protestierenden Gesetzesgegner, allen voran der Verband Deutscher Grundstücksnutzer und die CDU, ihr Hauptziel - das Gesetz komplett zu verhindern - verfehlt haben, hat sich der massive Widerstand offenbar gelohnt. Der Gesetzentwurf wurde von den Fachpolitikern aus SPD und PDS, Ralf Hillenberg, Jürgen Radebold (beide SPD) und Michail Nelken (PDS), in den letzten Wochen gründlich überarbeitet. Mit dem Ergebnis, daß die finanziellen Belastungen für Anlieger von auszubauenden Straßen voraussichtlich nicht ganz so hoch ausfallen werden wie zunächst befürchtet. Soziale Härten sollen gänzlich vermieden werden.

SPD-Bauexperte Hillenberg, der in seiner Funktion als Vorsitzender des Petitionsausschusses viele Beschwerdebriefen von Betroffenen erhielt, zeigt sich mit der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfs zufrieden: "Mit dem Gesetz in seiner jetzigen Form können sicher alle gut leben. Denn die Sozialklausel wurde wesentlich erweitert, Kleingartenbesitzer sind von Straßenausbaubeiträgen generell ausgenommen, die Anliegerbeteiligung bei der Ausbauplanungen ist sehr weitgehend und die Mindeststandards für den Straßenausbau wurden deutlich abgesenkt."

Ein Blick in den Gesetzestext bestätigt Hillenbergs Einschätzung. Auch wenn betroffene Grundstücksanlieger kein Vetorecht gegen den Straßenausbau haben, so müssen sie doch frühzeitig in die Pläne eingeweiht werden. In Paragraph 3 (Bürgerbeteiligung) des aktuellen Gesetzentwurfes heißt es: "Die Beitragspflichtigen sind rechtzeitig vor Beginn der Ausbaumaßnahme über deren Bereich, die Art und den Umfang sowie über die Höhe der zu erwartenden Kosten (...) schriftlich zu informieren. Dabei ist ihnen Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen und Einwände zu äußern oder Vorschläge einzubringen." Bei einem geplanten Ausbau müssen immer auch kostengünstigere Ausbauvarianten von der Baubehörde benannt werden. Die Entscheidung, welche Bauvariante letztlich umgesetzt wird, soll dann die Bezirksverordneten-Versammlung treffen. Hillenberg: "Durch die frühe Bürgerbeteiligung und die Vorlage mehrerer Ausbauvarianten werden Luxusausbauten auf Kosten der Anlieger ausgeschlossen."

Paragraph 21 (Billigkeitsmaßnahmen) des Gesetzes regelt, wie mit sozialen Härtefällen, etwa Hartz-IV-Betroffenen oder mittellosen Rentnern verfahren wird: "Von der Erhebung des Beitrags kann im Einzelfall ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte geboten ist." Das Gesetz sieht darüber hinaus auch die Möglichkeit von Ratenzahlungen oder Stundung der Gebühr von bis zu drei Jahren vor.

In der SPD glaubt man offenbar, daß mit dem neuen Entwurf der Widerstand bei den Betroffenen gebrochen ist. Zu einer Informationsveranstaltung, zu der Hillenberg und Radebold in der Vorwoche alle baupolitischen Sprecher und SPD-Fraktionschefs aus den Bezirken - insgesamt 68 Personen - geladen hatten, erschienen nur drei Gäste."

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