Dienstag, 22. Februar 2005

Straßenausbaubeitragsgesetzentwurf in Berlin

Der Tagesspiegel zum Entwurf eines neuen Berliner Gesetzes - des Straßenausbaubeitragsgesetzes: "Künftig zahlen Anlieger für Straßenausbau Gesetzentwurf sieht Härtefallregelung vor

Wenn Straßen neu entstehen oder ausgebaut werden, sollen sich die anliegenden Grundstückseigentümer an den Kosten beteiligen. Aber: „Soziale Härten darf es nicht geben“, sagte PDS-Politiker Michail Nelken. Von der Gebührenpflicht sind Kleingartenbesitzer und -pächter ausgenommen. Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Bezieher einer kleinen Rente können von der Gebührenpflicht ganz oder teilweise befreit werden. Ein Veto-Recht haben betroffene Anlieger zwar nicht, doch müssen sie frühzeitig an den Planungen beteiligt werden. Die Fraktionen von SPD und PDS haben am Dienstagabend einen Entwurf für ein „Straßenausbaubeitragsgesetz“ verabschiedet.

Der größte Eigentümer von 833 Kleingartenanlagen mit 79 000 Gärten in Berlin wird sich über die Gebührenbefreiung freuen: Das Land besitzt drei Viertel aller Grundstücke. Laut Bundeskleingartengesetz muss der Eigentümer Gebühren an Pächter weitergeben. „Doch das wollten wir nicht. Deshalb haben wir uns für die Gebührenbefreiung für private und staatliche Kleingartenbesitzer entschieden“, sagte SPD-Politiker Jürgen Radebold.

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer lehnt das Gesetz ab. Trotz Härtefallregelung könnten Menschen mit kleinem Einkommen ein „existenzielles Problem“ haben, Gebühren von 20 000 bis 30 000 Euro zu zahlen."

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