Samstag, 5. Februar 2005

Elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten

Eine Anlaufstelle für elektronischen Schriftwechsel mit Gerichten bietet die Seite von Assessor jur. Holger Bogs c/o AM-SoFT Potsdam GmbH, Konsumhof 1-5 14482 Potsdam. Bisher sind dort folgende Gerichte, die elektronische Dokumente entgegennehmen erfasst: Bundesgerichtshof, Bundespatentgericht, Landgericht Mannheim, Finanzgericht Cottbus, Amtsgericht Olpe, Landgericht Frankfurt (Oder), Amtsgericht Frankfurt (Oder) und Amtsgericht Bad Freienwalde. Notwendig ist auf jeden Fall eine elektronische Signatur.
Das Landgericht Mannheim veröffentlichte folgendes: Elektronischer Rechtsverkehr beim Landgericht Mannheim

"Beim Landgericht Mannheim können ab dem 1. September 2004 in Verfahren nach der Zivilprozessordnung Schriftsätze elektronisch eingereicht werden. Als Pilotgericht untersucht es die Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und Gerichten.

Die gesetzliche Grundlage für den Elektronischen Rechtsverkehr im Zivilrecht und Zivilprozessrecht wurde 2001 geschaffen (vgl. §§ 126 Abs. 3, 126 a BGB; §§ 130 a, 174 Abs. 3 und 4, 195 Abs. 1 und 2 ZPO). Für den Elektronischen Rechtsverkehr beim Landgericht Mannheim hat das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg auf der Grundlage von § 130 a Abs. 2 ZPO eine Rechtsverordnung erlassen, die am 10.08.2004 im GBl. 2004, S. 590 ff. veröffentlicht wurde. Die Anlage zu § 2 der Rechtsverordnung enthält Regelungen über die Form der elektronischen Dokumente. Der Wortlaut der Rechtsverordnung kann hier (pdf) heruntergeladen werden.

Elektronische Dokumente werden beim Landgericht Mannheim von einem "elektronischen Gerichtsbriefkasten" entgegengenommen. Die Benutzung des Gerichtsbriefkastens erfordert eine einmalige Anmeldung unter http://erv.lgmannheim.de .
Vor Benutzung dieser Seite sollte das für diese Seite gültige Browserzertikat heruntergeladen und installiert werden. Das Browserzertifikat bietet die Gewähr dafür, dass die Webseite "echt" ist. Eine Anleitung zum Download gibt es hier (pdf).

Die Einreichung elektronischer Dokumente kann auf zwei verschiedene Arten geschehen: Zum einen können sie als Dateianhang an eine (ggf. verschlüsselte) E-Mail mittels SMTP (Simple Mail Transfer Protocol) übermittelt werden. Das für die Verschlüsselung benötigte Zertifikat kann auf der Seite http://erv.lgmannheim.de heruntergeladen werden. Die E-Mail ist an die Adresse poststelle@lgmannheim.de zu richten; die Dateianhänge werden dann - gerichtsintern - vom elektronischen Gerichtsbriefkasten weiterverarbeitet.

Zum anderen besteht unter der angegebenen Internet-Adresse http://erv.lgmannheim.de die Möglichkeit, elektronische Dokumente mittels des Protokolls HTTPS (Secure Hyper Text Transfer Protocol) direkt an den Gerichtsbriefkasten zu übertragen. Der Einreicher erhält bei beiden Varianten eine elektronische Eingangsbestätigung.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter http://www.gerichtsbriefkasten.de
und http://www.klagenperemail.de
Bitte beachten Sie : Diese beiden Seiten werden nicht vom Landgericht Mannheim betreut. Für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen auf diesen Seiten kann das Landgericht Mannheim daher keine Gewähr übernehmen."

Wer elektronischen Rechtsverkehr mit dem Landgericht Mannheim führen möchte, wendet sich an.

Keine Kommentare: