Sonntag, 20. Februar 2005

Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit der Rechtsanwälte

Gefunden bei Lexis Nexis - Pressemitteilung des Bundesrats: Mit einem am 18.02.2005 beim Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf soll die Stellung der Anwaltschaft als unabhängiges Organ der Rechtspflege gestärkt werden. Der Entwurf sieht vor, alle im Zusammenhang mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft stehendenen Aufgaben und Befugnisse auf die Rechtsanwaltskammern zu übertragen.

Dies gilt insbesondere für die Vereidigung und das Führen der Anwaltslisten - beide Bereiche sind bisher den Gerichten vorbehalten. Zukünftig sollen die Vereidigung und das Führen eines Rechtsanwaltsverzeichnisses, das auch elektronisch abrufbar ist, bei den Kammern angesiedelt werden. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt in der Ermächtigung der Rechtsanwaltskammern, bei Vorliegen eines berechtigten Interesses Dritten Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts zu erteilen. Dies sei zum Schutz geschädigter Mandanten erforderlich, wenn der Rechtsanwalt nicht zahlungsfähig und auskunftsbereit ist.

Außerdem soll das Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung eingeschränkt werden, damit die Kammern frühzeitig Kenntnis über Steuerverbindlichkeiten des Anwalts erlangen und somit den Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls rechtzeitig vorbereiten können. Auch soll der Informationsaustausch zwischen verschiedenen Kammern, sofern Anwälte als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gleichzeitig Mitglied einer anderen Berufskammer sind, erleichtert werden.

Der Entwurf sieht ferner vor, die Zulassung der Anwälte bei einem bestimmten Gericht aufzuheben. Diese Lokalisation sei nach Änderung der Zivilprozessordnung, wonach Anwälte bei allen Land- und Oberlandesgerichten auftreten können, überholt. Zudem wird den Anwälten nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, auch für unbestimmte Dauer selbst einen Vertreter zu bestimmen.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

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