Staatsanwalt Grunewald von der Berliner Staasanwaltschaft: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat einen 18-jährigen Mann, der dem einjährigen Kind seiner Lebensgefährtin Schnaps zu trinken gegeben haben soll, u.a. wegen Verletzung der Fürsorgepflicht angeklagt. Ein weiteres –noch andauerndes- Ermittlungsverfahren richtet sich gegen einen Vater, der seinem Sohn ab dem zweiten Lebensjahr vielfach Bier verabreicht haben soll.
Die Anklage gegen Christian L. wirft diesem vor, am frühen Nachmittag des 3. Januar 2005 im alkoholisierten Zustand der von ihm zu betreuenden einjährigen Angelique Pfefferminzschnaps in nicht näher bekannter Menge gegeben zu haben. Am Abend soll er dann auf nicht näher feststellbare Weise derart massive Gewalt gegen den Kopf des Kindes ausgeübt haben, dass Angelique mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht werden musste, wo Einblutungen unter den Augen, Schürfwunden am Kopf und erhebliche Schädelverletzungen festgestellt wurden. Ob die Gewalteinwirkung auch schwerwiegende Dauerschäden herbeiführen, ist derzeit noch nicht absehbar.
Der wegen einer Trunkenheitsfahrt unter Bewährung stehende Christian L. befindet sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft. Das zuständige Jugendschöffengericht wird seinen Fall voraussichtlich in der zweiten Märzwoche verhandeln.
In einem weiteren Ermittlungsverfahren wird geprüft, ob ein 28-jähriger Mann, der im Oktober 2001 die Pflege seines damals 1 Jahr und 3 Monate alten Sohnes übernahm, seine Fürsorgepflichten verletzte. Der Mann soll bis März 2004 das Kind in einer verwahrlosten Wohnung, vereinzelt ohne Essen, häufig in einem durchnässten Bett belassen und ihm fast täglich Bier zu trinken gegeben haben. Ein Ergebnis der Ermittlungen wird in den kommenden Wochen erwartet.
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