Donnerstag, 17. Februar 2005

Gesetzesinitiative - Versuch zur Spam-Bekämpfung

Der Kollege Dr. Bahr, Hamburg informiert über die Einzelheiten der gesetzgeberische Initiative zur Eindämmung von Spam: Bundestagsdrucksache Nr. 15/4835. Zum Kern kurz gesagt: Die Anonymisierung versandter Spam-Mails soll mit bis zu 50.000 EURO Bußgeld als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

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