Donnerstag, 10. Februar 2005

Hörfunk-Marketing der Deutschen Anwaltsauskunft des DAV

Der DAV hat in seiner DAV-Depesche vom 10.02.2005 sein Marketing-Konzept geschildert:

"...Zusätzlich werden in Verbrauchersprache gekleidete Rechtsfragen des alltäglichen Lebens als "Tipps des Monats" herausgegeben. Diese werden gern - insbesondere von regionalen Tageszeitungen und Anzeigenblättern - mit einem Hinweis auf die Deutsche Anwaltauskunft abgedruckt. Neu ist die Vertonung der Tipps des Monats. Der DAV lässt aus den "Tipps des Monats" einen Hörfunkbeitrag fertigen, der den privaten Hörfunkanstalten zum kostenfreien Download auf einer speziellen Homepage angeboten wird. Dieser Service erleichtert den oftmals reduzierten Redaktionen der Hörfunksender bei ihren Servicethemen beispielsweise über aktuelle Urteile zu informieren. Im Januar 2005 wurden über drei Millionen Hörer eine Durchschnitts-Stunde erreicht, da zahlreiche Hörfunkanstalten, wie Berliner Rundfunk, die Elsterwelle, Antenne Bayern, Klassik Radio, Radio Paradiso oder Radio Köln und viele mehr, diesen Service in Anspruch genommen haben. Auf der Homepage des DAV können Sie beispielhaft einige dieser Hörfunkbeiträge hören http://www.anwaltverein.de/06/01/index.html
Die "Tipps des Monats" werden teilweise als Magazinbeiträge und teilweise als kurze Informationen für die Nachrichtensendungen des Hörfunks produziert."

So zum Beispiel: Reiseveranstalter muss bei Überbuchung Entschädigung zahlen

oder: Hotel muss bei Diebstahl des Tresors die Hälfte des Schadens tragen

oder: Neuwagen nach Modelländerung nicht mehr fabrikneu

oder: Karnevalist als Künstler eingestuft

Verwilderung journalistischer Sitten seitens der Rundfunkanstalten, aber auch ein geschicktes Vorgehen des DAV.

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