Donnerstag, 10. Februar 2005

Keine Staatshaftung für Notfallpatientenbehandlung bei Nichteintritt des Sozialhilfeträgers

Pressemitteilung des BGH vom 10.2.2005: Einem Krankenhausträger wurden 16.000,00 EURO Behandlungskosten für einen mittellosen Notfallpatienten, der nicht hätte abgewiesen werden dürfen, nicht im Rahmen eines Entschädigungsanspruchs erstattet, nachdem der Krankenhausträger die Voraussetzungen eines Sozialhilfeanspruchs nicht hatte beweisen können, weil er nichts über den Norfallpatienten wußte.

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