Rechtsanwalt und Notar a.D. Rolf Jürgen Franke aus Berlin-Lichtenrade trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen.
Freitag, 11. Februar 2005
Änderung des Namensrechts für Ehegatten und Lebenspartner tritt am 12.02.2005 in Kraft
Im Bundesgesetzblatt I 2005, Seite 203 f. wurde die Änderung des Namensrechts für Ehegatten und Lebenspartner verkündet. Es geht um die Möglichkeit, den Geburtsnamen oder nunmehr auch den zur Zeit der Namenswahl geführten Namen des Mannes oder der Frau als Ehenamen bzw. Lebenspartnernamen zu wählen. Nach einer Übergangsbestimmung (Artikel 229 § 13 EGBGB bzw. § 3 Absatz 5 des Lebenspartnergesetzes) kann bei vor deem 12.02.2005 geschlossenen Ehen bzw. eingegangenen Lebenspartnerschaften bis zum 12.02.2006 die Erklärung der Namenswahl nach neuem Recht gegenüber dem zuständigen Standesbeamten abgegeben werden. Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden.
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