NETZEITUNG SPORT veröffentlicht den Wortlaut der Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft: Generalstaatsanwaltschaft Berlin - Der Pressesprecher Pressemitteilung Nr. 17/2005
«Fall Hoyzer»: Haftbefehl gegen Robert Hoyzer wegen Fluchtgefahr
Im «Fall Hoyzer» wurde am Donnerstag, 10. Februar 2005, Haftbefehl gegen den Beschuldigten DFB - Schiedsrichter Robert Hoyzer erlassen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin ordnete eine Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Tiergarten die Untersuchungshaft wegen Mittäterschaft beim gewerbs- und bandenmäßigen Betrug in acht Fällen an. Polizeikräfte vollstreckten heute den Haftbefehl und nahmen Robert Hoyzer in Berlin fest.
Hintergrund der Festnahme ist eine geänderte Einschätzung zur Frage der Fluchtgefahr.
Ein Haftbefehl setzt das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts und eines Haftgrundes voraus. Als Haftgründe kommen gemäß §§ 112 und 112a Strafprozessordnung Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr in Betracht. Bei Robert Hoyzer bestand seit seiner Aussage vom 28. Januar 2005 vor der Staatsanwaltschaft Berlin der dringende Tatverdacht der Beteiligung an betrügerischen Sportwetten und der hierzu nötigen Manipulation von Fussballspielen. Ein Haftgrund wurde jedoch zunächst nicht bejaht.
Neue Erkenntnisse begründen nunmehr den Verdacht, dass Robert Hoyzer zusätzlich zu den ursprünglich von sich aus eingeräumten Straftaten im Zusammenwirken mit den Gebrüdern S. bereits vor dem Jahr 2004 mit weiteren bisher unbekannten Mittätern Straftaten gleicher Art begangen hat.
Im Hinblick auf die bereits eingeräumte Beteiligung an Wettmanipulationen und dem jetzt neu zu bewertenden Verhalten nach den Taten muss der Beschuldigte Hoyzer mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen. Dies begründet nach der Einschätzung der Ermittlungsrichterin und der Staatsanwaltschaft auch eine konkrete Fluchtgefahr.
Weitere Einzelheiten können zurzeit mit Rücksicht auf die mit Hochdruck in alle Richtungen laufenden Ermittlungen nicht mitgeteilt werden.
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