Sonntag, 13. Februar 2005

Unterhalt der nicht verheirateten Mutter aus Anlass der Geburt höchstens in Höhe der Hälfte des Einkommens des unterhaltspflichtigen Vaters

Der Bundesgerichtshof hat in einem jetzt im Volltext veröffentlichten Urteil vom 15. Dezember 2004 ‑ XII ZR 121/03 (AG München - 534 F 625/02 ./. OLG München - 17 UF 709/03) , wie bereits in der Pressemitteilung vom 16.12.2004 zusammengefasst, zur Bemessung des Unterhalts gemäß § 1615 l BGB entschieden, dass die Lebensstellung der Mutter und damit ihr Unterhaltsbedarf durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt ist, wenn der unterhaltspflichtige Vater nicht über so hohe Einkünfte verfügt, daß er die frühere Lebensstellung der Mutter ungeschmälert aufrechterhalten kann.

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