Mittwoch, 2. Februar 2005

Pressemitteilung der Berliner Justiz im "Fall Hoyzer": Weitere Durchsuchungen

PM 12/2005 der Berliner Staatsanwaltschaft: Die Staatsanwaltschaft Berlin führt auf Anzeige des Deutschen Fußballbundes zu 68 Js 51/05 ein Ermittlungsverfahren gegen zur Zeit 25 Beschuldigte wegen banden- und gewerbsmäßigem Betruges bzw. wegen Beihilfe dazu. Die Tatvorwürfe gehen wesentlich auf geständige Aussagen und Angaben des ehemaligen DFB - Schiedsrichter Robert Hoyzer zurück.

Beschuldigt sind neben Robert Hoyzer die Gebrüder S. sowie die DFB - Schiedsrichter Jürgen Jansen, Felix Zwayer und Dominik Marks. Außerdem werden mehrere Personen aus dem privaten Umfeld der Gebrüder S., darunter ein Schiedsrichterbetreuer, sowie 14 Spieler der Vereine LR Ahlen, Chemnitzer FC, Energie Cottbus, Dynamo Dresden, Kickers Offenbach und SC Paderborn (bzw. einem Spieler der vor kurzem von Energie Cottbus zu Alemania Aachen transferiert wurde) beschuldigt. Spieler des Vereins Hertha BSC Berlin befinden sich nicht unter den Beschuldigten.

Die Beschuldigten sind verdächtig, zumindest 10 Spiele der 1. 2. und 3. Liga sowie aus dem DFB – Pokal im Jahr 2004 manipuliert zu haben, damit die Gebrüder S. bei verschiedenen Wettanbietern im In- und Ausland im Bezug auf diese Spiele erfolgreich wetten konnten. Nach den derzeitigen Erkenntnissen sollen Schäden in Millionen Höhe entstanden sein.

In Ergänzung zu den Durchsuchungen vom Freitag, dem 28. Januar 2005, sind am heutigen Tag in der Zeit von 06.00 Uhr bis 11.30 Uhr in zehn Bundesländern an 32 verschiedenen Durchsuchungsorten bei 19 Beschuldigten mit Erfolg Beweismittel gesichert worden. Hierbei waren mehr als 150 Polizeibeamte, darunter Beamte des Landeskriminalamtes Berlin, sowie zahlreiche Unterstützungskräfte der örtlichen Polizeibehörden im Einsatz. Festnahmen erfolgten nicht.

Schon in der Zeit vom 28. Januar bis 1. Februar 2005 wurden bei den Gebrüdern S. aufgrund von Arresten des Amtsgerichts Tiergarten deren Konten und sonstige Vermögenswerte in einem Gesamtwert von ca. 2,44 Mio. Euro gepfändet bzw. beschlagnahmt, um Regreßansprüche der Geschädigten befriedigen zu können.



Der beauftragte Vertreter des Deutschen Fußballbundes wird noch heute im Anschluss an die nunmehr abgeschlossenen strafprozessualen Maßnahmen die erforderlichen Aktenauskünfte erhalten, damit die dort für notwendig erachteten Maßnahmen zur Sicherungs des Spielbetriebes ergriffen werden können.

Die Ermittlungen stehen insgesamt noch am Anfang, so dass ein Verfahrensabschluss weder zeitlich, dem Umfang noch dem Ergebnis nach zur Zeit vorausgesagt werden kann.

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