Das brandenburgische Ministerium der Justiz teilte mit: Leichte Zunahme der Telefonüberwachungen im Jahr 2004
Im Jahr 2004 haben brandenburgische Richter in 126 Strafverfahren Telefonüberwachungen angeordnet. Mit einer Zunahme um 5 Fälle (4,1 %) gegenüber 2003 hat sich der seit 1996 stetige Anstieg verlangsamt, nachdem es 2001/02 eine Zunahme von 46 solcher Maßnahmen gab. Von den im Jahr 2004 durchgeführten Telefonüberwachungen waren 292 Personen betroffen (2003: 234).
Die vorjährigen Ermittlungen im Festnetz- und Mobilfunkverkehr verteilten sich wie folgt auf die Staatsanwaltschaften:
StA Cottbus 17 Verfahren
StA Frankfurt (Oder) 36
StA Neuruppin 17
StA Potsdam 36
Die durch § 100 a Strafprozessordnung und die obergerichtliche Rechtsprechung dazu gesetzten Voraussetzungen erlauben die Telefonüberwachung nur in Fällen schwerwiegender Kriminalität.
Schwerpunkt waren hier im Vorjahr Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (85 Fälle), gefolgt von Straftaten nach dem Ausländer- und Asylverfahrensgesetz (15 Fälle), Mord und Totschlag (6 Fälle), gemeingefährlichen Straftaten (6 Fälle) und Geldwäsche (3 Fälle).
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