Das Ministerium der Justiz in Brandenburg teilt mit: Mit der Stimme Brandenburgs wird der Bundesrat am 18. März 2005 beschließen, den Entwurf eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes in den Bundestag einzubringen. Kern des Gesetzentwurfes ist ein eigenständiger Straftatbestand zum Schutz vor unzumutbaren Belästigungen - Stalking.
Das Phänomen "Stalking" (engl.: Heranpirschen, Auflauern, Nachstellen) ist in den letzten Jahren auch in Deutschland durch spektakuläre Fälle in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Besessen von einer fixen Idee, ausgelöst durch das Zerbrechen einer Partnerschaft, aber auch durch Konflikte zwischen Nachbarn und Arbeitskollegen oder die krankhafte Bewunderung einer prominenten Person, terrorisieren Stalker ihre Opfer über Wochen, Monate, gar Jahre hinweg. Ständige Telefonanrufe, das Bombardieren mit SMS, die Bestellung von Waren oder Schaltung von Anzeigen unter dem Namen des Opfers oder fortgesetzte Beschimpfungen und Bedrohungen sind nur einige Spielarten desselben Phänomens. Opfer sind fast immer Frauen. Die Folgen: Angstzustände, Schlafstörungen, Magenbeschwerden, Depressionen. Im schlimmsten Fall eskaliert die Situation bis hin zu körperlicher Gewalt oder Mord.
Das geltende Recht gewährt den Betroffenen keinen ausreichenden Schutz. Viele Opfer fühlen sich deshalb hier von Polizei und Justiz allein gelassen. Die Ursachen: Isoliert betrachtet, stellen sich die einzelnen Handlungen oft als vergleichsweise harmlose Bagatellen dar, die strafrechtlich kaum zu fassen sind. Die Polizei sieht daher oft keine Möglichkeit, gegen den Täter vorzugehen. Insbesondere die Regelungen des Gewaltschutzgesetzes sind aus Sicht der Betroffenen viel zu umständlich, weil sie zunächst vor Gericht eine zivilrechtliche Schutzanordnung erstreiten müssen, bevor sie auch strafrechtlichen Schutz erlangen können. Hierzu sehen sich jedoch viele Opfer wegen der akuten Zwangssituation, aus Kostengründen und wegen des ungewissen Ausgangs des Gerichtsverfahrens nicht in der Lage. Nicht selten sehen sie sich dem Verfolger deshalb schutzlos ausgeliefert. Genau das nutzen die Täter aus, um ihre Opfer fortgesetzt mit kleinen tückischen Nadelstichen systematisch zu zermürben.
Der von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe, in der auch ein Vertreter des Justizministeriums mitgewirkt hat, entwickelte Straftatbestand erfasst nunmehr das Phänomen "Stalking" als Ganzes. Dies soll nicht nur potentielle Täter abschrecken, sondern auch die präventiven Eingriffsbefugnisse der Polizei erweitern. In schweren Fällen kann sogar Untersuchungshaft angeordnet werden.
Justizministerin Beate Blechinger:
"Stalking ist kein Kavaliersdelikt. Der Psychoterror kann Leben zerstören. Mit dem neuen Gesetz wollen wir Polizei und Justiz die Möglichkeit geben, schon frühzeitig gegen Stalker vorzugehen und nicht erst, wenn es zu spät ist. Das Stalking-Bekämpfungsgesetz setzt um, was Experten schon seit langem fordern. Vieles spricht dafür, dass sich diese Einsicht endlich auch im Bundestag durchsetzen wird."
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen