Samstag, 26. März 2005

Bilanz der Überwachung auf Schritt und Tritt durch elektronische Fußfessel in Hessen

Der Tagesspiegel berichtet über skeptische Reaktionen auf die Verkündung einer positiven Bilanz aus Hessen zur fünfjährigen Erprobung der elektronischen Fußfessel in Hessen als Mittelding zwischen Haft und Strafaussetzung zur Bewährung. Das hessische Justizministerium beschreibt die elektronische Fußfessel wie folgt: Die elektronische Überwachung funktioniert über einen Sender, der am Unterschenkel des Straftäters befestigt wird und wie eine größere Armbanduhr aussieht. Der Sender meldet dem Empfänger, der am Telefon des Betroffenen angebracht ist, dass dieser sich zu den Zeiten, in denen es angeordnet ist, tatsächlich in seiner Wohnung aufhält oder aber – wie gewünscht - zum Beispiel wegen Berufstätigkeit oder Therapie abwesend ist. Die Überwachung erfolgt durch einen Zentralcomputer, der automatisch die zuständigen Mitarbeiter der Bewährungshilfe informiert, wenn von den eingegebenen Zeiten abgewichen wird. Der zuständige Mitarbeiter setzt sich dann umgehend mit dem Probanden in Verbindung, um den Verstoß näher aufzuklären.

Für den Probanden wird ein detaillierter Wochenplan erstellt, in dem angegeben ist, wann er zu Hause sein soll, wie die sinnvolle Tagesbeschäftigung aussieht und wie hoch das Kontingent an Freizeit ist. Unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme am Modellversuch ist, dass der Proband mindestens 20 Stunden in der Woche einer sinnvollen Beschäftigung nachgeht. Dies kann ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, gemeinnützige Arbeit oder eine Therapie sein.

Die Berliner Justizsenatorin Schubert gibt laut Tagesspiegel zu bedenken, dass der in Hessen aufgewandte hohe personelle Betreuungsaufwand in Zusammenhang mit Fußfesseln ebensogut bei normaler Bewährungshilfe zu hervorragenden Ergebnissen führen könne. Hierzu mehr.

Das hessische Justizministerium informiert, wie bereits in der Handakte berichtet, ausführlich über das Projekt Fußfessel.

Die Bedenken des hessischen Datenschutzbeauftragten sind hier niedergelegt. Vgl. auch hier.

Der Gesetzentwurf des Bundesrats aus der 14. Wahlperiode hatte nicht zu einem Ergebnis geführt.

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