Dienstag, 8. März 2005

"Fall Hoyzer": Landgericht bestätigt Haftbefehl gegen Milan S.

Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft: Im sog. „Fall Hoyzer“ hat die 4. Strafkammer des Landgerichts Berlin die Haftbeschwerde des seit dem 28 Januar 2005 in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten Milan S. mit der Begründung verworfen, die umfangreichen Angaben des ebenfalls beschuldigten Robert Hoyzer seien glaubhaft.
Gegen Milan S. bestehe der dringende Tatverdacht, er sei mit seinen Brüdern Ante und Filip an der Manipulation von zehn Fussballspielen der Bundes- und Regionalliga beteiligt gewesen. Milan S. habe dabei Wettverträge abgeschlossen und die zu manipulierenden Spiele beobachtet.
Der dringende Tatverdacht beruhe dabei einerseits wesentlich auf den Angaben, die Hoyzer zunächst vor der Staatsanwaltschaft Berlin getätigt und später vor dem Ermittlungsrichter bestätigt und konkretisiert habe. Dabei habe Robert Hoyzer sich nicht in Widersprüche verwickelt, deutlich zwischem sicherem Wissen und bloßen Vermutungen getrennt und keine Tendenzen erkennen lassen, Milan S. zu Unrecht zu belasten. Andererseits würden -so die Kammer- die Angaben Hoyzers durch weitere Beweismittel bestätigt.
Aufgrund der Entscheidung der Kammer verbleibt Milan S. daher in Untersuchungshaft.

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