NRW-Justizportal: Hamm (dpa) - Jungen dürfen nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm «Luca» oder «Luka» heißen - ohne Gefahr zu laufen, für ein Mädchen gehalten zu werden. Nach dem am Dienstag bekannt gewordenen OLG-Beschluss ist damit ein weiterer Vorname nicht notwendig. Namensstatistiken zeigten, dass Eltern den Vornamen in den vergangenen Jahren überwiegend für Jungen ausgesucht hätten. Das OLG beendete nach fast einem Jahr einen Streit zwischen den Eltern des Kindes und dem Standesamt Herford in dritter Instanz endgültig zu Gunsten der Eltern (Az.: 15 W 343/04).
Bei dem Vornamen «Luka» sei eine «eindeutige Geschlechtszuordnung im allgemeinen Bewusstsein der Bevölkerung anzunehmen», teilte das OLG weiter mit. Nur wenn ein Vorname geschlechtsneutral - also nicht eindeutig männlich oder weiblich - sei, müsse dem Vornamen ein weiterer, eindeutiger Name hinzugefügt werden. Bei der Beurteilung, ob ein Name geschlechtsneutral sei, müsse auch berücksichtigt werden, wie oft Eltern den betreffenden Namen für Jungen und Mädchen auswählten. Falle ein Vorname überwiegend einem Geschlecht zu, sei er gerade nicht geschlechtsneutral. Daher sei in diesen Fällen kein weiterer Vorname nötig.
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