Sonntag, 13. März 2005

Fast jede dritte Brandenburger Vorschrift formell ungültig

Der Tagesspiegel: Am 31. Dezember 2004 lief eine Frist ab, die das Parlament der Landesregierung gesetzt hat. Alle Gesetze, Verordnungen und Vorschriften Brandenburgs, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht elektronisch erfasst wären, „sollen ihre Geltung verlieren“. So steht es in dem am 10. Juli 2003 beschlossenen „Haushaltssicherungs-Gesetz.“ Die Erfassung der Vorschriften im Computer wird in dem Paragrafen zur „Vermeidung und Reduzierung von Normen und Standards“ geregelt und soll unter anderem dazu dienen, die Regeln im Internet veröffentlichen zu können, wo sie jedem Betroffenen zugänglich sind. Mit der Frist sollte Druck auf die Verwaltung ausgeübt werden, der Vorgabe auch wirklich zu folgen.

Doch zum Stichtag 10. Februar 2005 – fast sechs Wochen nach dem Termin – waren laut einer Kabinettsvorlage von den 2628 Vorschriften erst 1821 in dem eigens geschaffenen Programm „Bravors“ gespeichert. 807 also sind nach dem Willen des Landtages ungültig. Man will sich behelfen, indem die bereits abgelaufene Frist nachträglich bis zum 31.03.2005 oder eventuell noch mehr verlängert wird.Einzelheiten hier.

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