Montag, 14. März 2005

Haftverschonung für Fußballer Steffen Karl nach Geständnis - bei wem droht als nächstes Flucht- oder Verdunkelungsgefahr bis zum Geständnis?

Pressemeldung der Berliner Staatsanwaltschaft: "Im sog. „Fall Hoyzer“ hat die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Tiergarten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin am Abend des 14. März 2005 den Beschuldigten Steffen Karl gegen Auflagen vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont.

Der Beschuldigte Karl, Spieler des Chemnitzer FC, hat sich in seiner staatsanwaltschaftlichen Vernehmung im Beisein seines Verteidigers umfassend und differenziert eingelassen. Einzelheiten hierzu können aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mitgeteilt werden.

Gericht und Staatsanwaltschaft gehen nach wie vor vom Vorliegen eines dringenden Tatverdachts aus. Dem Haftgrund der Verdunklungsgefahr -die durch die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungsrichterin weiterhin angenommen wird- kann nach übereinstimmender Auffassung jedoch durch Auflagen (Kontaktverbote) hinreichend wirksam begegnet werden, so dass die mildere Maßnahme der Haftverschonung mit Auflagen ausreicht. Der Beschuldigte wurde in den heutigen Abendstunden aus der Untersuchungshaftanstalt Berlin-Moabit entlassen."

Nachtigall, ick hör dir trapsen - der Kollege Vetter liegt wohl nicht so ganz nicht schief mit seiner Einschätzung - jedenfalls was die Staatsanwaltschaft betrifft.

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