Mittwoch, 30. März 2005

FEINABSTIMMUNG zum Wohl der Bundesrepublik - zum Schaden des Rechtsstaats - Grenze zur Strafbarkeit überschritten?

Gerade im law blog gefunden: Link zum Welt-Artikel vom 30.03.2005: RA Hans Dahs trainierte die Zeugen vor ihrer Vernehmung vor der Strafkammer des Landgerichts Köln im Spannungsfeld der Bundesministerien für Äußeres und Inneres, wo wechselseitige Schuldzuweisungen stattfanden. Außenministerium: Sicherheitsüberprüfungen für Visaantragsteller nahm das Bundesinnenministerium eigenverantwortlich vor. Bundesinnenministerium: Visaerteilung erfolgte unter der Verantwortung des Außenministeriums. Richter sind bei Beteiligung von Zeugen aus der Exekutive gut beraten, in Zukunft erst einmal zu klären, wer diese wann wo und wie gecoacht hat, um die Glaubwürdigkeit der vor Gericht gehörten Zeugen wenigstens einigermaßen würdigen oder erst herstellen zu können, denen im Zweifel nichts Belastendes gegen Angeklagte geglaubt werden kann, wenn man nicht weiß, ob Zeugen eigene Kenntnis oder Angelerntes innerhalb ihrer Hierarchie wiedergeben. Die Regierung tut durch derartiges Verhalten niemandem einen Gefallen und fügt dem Rechtsstaat Schaden zu. Das Wort vom Abwenden eines Schadens von der Bundesrepublik Deutschland klingt unter diesen Umständen wie Hohn. Die befürchtete Medienkatastrophe verursacht gerade das Einstimmen von Zeugen vor ihrer Vernehmung auf diese Vernehmung. Die Staatsanwaltschaft wird unter diesen Umständen zu prüfen haben, ob und inwieweit die Grenzen zur Anstiftung zu Aussagedelikten im Einzelfall überschritten wurden.

Inhalt des Welt-Artikels hier.

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