Pressemitteilung des Deutschen Bundestags zur Organlebendspende: Die Kommission betont die gesundheitlichen Risiken einer Lebendorganspende, bei der es sich um einen chirurgischen Eingriff an einem gesunden Spender vorwiegend zum Wohle eines anderen handelt. Sie empfiehlt deshalb, am Prinzip der Nachrangigkeit (Subsidiarität) der Lebendspende gegenüber der Postmortalspende festzuhalten, um damit auch die Förderung von Bemühungen um eine Verbesserung des Aufkommens postmortal gespendeter Organe nicht zu erschweren.
Die Kommission votiert mehrheitlich dafür, die Überkreuzspende von Organen weiterhin an die Existenz eines besonderen Näheverhältnisses zwischen Spender und Empfänger zu binden, und empfiehlt dem Gesetzgeber, weder die anonyme Lebendspende noch Poolmodelle für Lebendspenden zuzulassen. Lediglich eine Minderheit der Kommissionsmitglieder befürwortet für den Fall, dass die Überkreuz-Spende zwischen zwei Paaren erfolgt und die jeweiligen Partner einander besonders nahe stehen, den Verzicht auf das besondere Näheverhältnis zwischen Spender und Empfänger.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen