NRW-Justizportal: Der Justizminister von Rheinland-Pfalz, Mertin, teilte mit, dass derzeit 137 Gefangene im Land eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßten, zu der sie in der Regel wegen Mordes verurteilt worden waren.
Anfang 1990 hatte es in Rheinland- Pfalz 88 und Anfang 1980 sogar nur 71 Inhaftierte mit diesem Strafmaß gegeben.
Im statistischen Durchschnitt kommen diese Gefangenen laut Mertin auf Grund von Begnadigungen und gerichtlichen Entscheidungen nach etwa 20 Jahren wieder frei. Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) kann ihre Reststrafe aber nur dann auf Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie mindestens 15 Jahre hinter Gittern verbüßt haben und keine besondere Schwere der Schuld die weitere Inhaftierung gebietet.
Seit Gründung des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 1946 ist das Höchststrafmaß «lebenslange Haft» laut Mertin in 296 Fällen verhängt worden. 58 Verurteilte wurden mittlerweile nach gerichtlichen Entscheidungen auf Bewährung entlassen, weitere 51 vom Ministerpräsidenten begnadigt und 18 in ihre ausländische Heimat überstellt, ausgeliefert oder ausgewiesen. 32 zu lebenslanger Haft Verurteilte starben entweder hinter Gittern oder nach Entlassung aus dem Gefängnis.
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