Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft: Wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahls und Computerbetruges hat die Staatsanwaltschaft Berlin drei Männer und eine Frau angeklagt, die ältere Menschen beim Geldabheben ausspioniert, deren EC-Karten gestohlen und mit den Karten 17.000 Euro und Prepaid-Telefonkarten im Wert von 1.800 Euro erlangt haben sollen.
Die Täter verschafften sich zwischen August und November 2004 durch die gezielte Beobachtung der Abhebungen am Geldautomaten Kenntnis der Geheimnummern ihrer insgesamt zehn -zum Teil behinderten- Opfer im Alter zwischen 51 und 86 Jahren. Im Anschluss sprachen sie die Opfer unter einem Vorwand an, entwendeten unbemerkt die EC-Karten, um mit den Karten sofort Barabhebungen und den Kauf von Handy-Karten zu tätigen.
Einer der Tricks zur Ermöglichung des für den Taschendiebstahl notwendigen Körperkontaktes bestand dabei im Beschmutzen der Kleidung. So spritzten die Täter im Oktober 2004 unbemerkt einem 65-Jährigen Senf und einem 72-Jährigen Ketchup von hinten auf die Jacke. Sodann wiesen sie die Männer auf die Flecken hin und „halfen“, bei der Beseitigung. Das Abwischen der Flecken nutzten sie zur Entwendung der EC-Karten. Vom Konto des 65-Jährigen fehlten kurz darauf 1.800 Euro, vom Konto des 72-Jährigen sogar 2.700 Euro.
Von den vier seit Oktober 2004 in Untersuchungshaft befindlichen Angeschuldigten soll der wegen Urkundenfälschung vorbestrafte George I. (30) an insgesamt 69 Handlungen des Diebstahls bzw. des unerlaubten EC-Karten-Einsatzes beteiligt gewesen sein. Florin D. (34) und Petre B. (31) werden 36 bzw. drei Taten angelastet. Die nicht vorbestrafte Adriana P. (21) soll bei der Entwendung von drei EC-Karten und bei 14 Geldabhebungen dabei gewesen sein. Die Angeschuldigten bestreiten die Tatvorwürfe.
Die zuständige Große Strafkammer bei dem Landgericht Berlin entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und einen Termin zur mündlichen Verhandlung.
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