Pressemitteilung - Newsletter - des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 04.03.05:
In Memmingen gab Justizministerin Dr. Beate Merk heute den offiziellen Startschuss für das vierte Teen-Court Projekt im Freistaat. Nach Aschaffenburg, Ansbach und Ingolstadt ist nun erstmals auch eine Stadt in Schwaben Standort für das deutschlandweit einmalige Projekt, mit dem ein neuer Weg im Jugendstrafrecht beschritten wird: Jugendliche urteilen über Jugendliche - so lautet dort die Devise. Merk lobte besonders das Engagement der Beteiligten: "Dieses Projekt verdanken wir dem Einsatz der Verantwortlichen hier vor Ort. Sie zeigen damit, dass Jugendkriminalität kein Grund zum resignieren ist, sondern zum Handeln. Junge Straftäter sind oft noch formbar. Mit den Teen-Courts kann man besonders gut an sie herankommen. Ein Weg, der Mut macht."
Möglich wurde die Initiative durch den Anstoß des Memminger Leitenden Oberstaatsanwalts Alfred Stoffel und durch die Unterstützung der Memminger Polizei. Träger des Projekts ist der Katholische Verein für soziale Dienste. Finanziert wird es durch Spenden und Bußgeldzuweisungen der Staatsanwaltschaft. Überzeugt hat alle die Grundidee der Teen Courts: Es soll der direkte Draht genutzt werden, den Jugendliche zu ihren Altersgenossen haben. Merk: "Auf die Meinung Gleichaltriger geben junge Menschen viel. Wenn der jungen Ladendiebin oder dem jungen Verkehrsrowdy von Schulkameraden gesagt wird, dass ein bestimmtes Verhalten nicht in Ordnung war, kann das mehr bewirken als der erhobene Zeigefinger eines Erwachsenen."
Im Zentrum des Projekts stehen "Schülergerichte", die mit jugendlichen Straftätern über deren Tat sprechen und ihnen anschließend eine bestimmte Wiedergutmachungsleistung vorschlagen. Dazu wurden Gremien aus jeweils fünf Schülerinnen bzw. Schülern eingerichtet, denen die Staatsanwaltschaft geeignete Fälle zuweist. Kommen die Beschuldigten dem Vorschlag des Schülergerichts nach, wird dies von der Staatsanwaltschaft bei ihrer abschließenden Entscheidung positiv berücksichtigt. Im Regelfall wird das Verfahren dann ohne Erhebung einer Anklage eingestellt. Voraussetzung für eine Behandlung im "Teen Court" ist stets, dass der Täter geständig und der Sachverhalt voll aufgeklärt ist. Die Teilnahme der jugendlichen Straftäter ist freiwillig. Umgekehrt bleibt die Staatsanwaltschaft stets "Herrin des Verfahrens".
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